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   OLG Düsseldorf, 11.02.1991 - 1 Ws 122/91   

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OLG Düsseldorf, 11.02.1991 - 1 Ws 122/91 (https://dejure.org/1991,10183)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.1991 - 1 Ws 122/91 (https://dejure.org/1991,10183)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 1991 - 1 Ws 122/91 (https://dejure.org/1991,10183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 984
  • StV 1991, 457 LS
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 12.09.1994 - 1 Ws 176/94

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Erstattung der Auslagen für die

    Indes ergibt sich aus dem Zusammenhang der Regelungen in Art. 6 Abs. 3 Buchst. c und Buchst. e MRK, daß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten keinen Anspruch auf gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vermittlung der Kommunikation mit seinem Wahlverteidiger gibt (Beschluß des Senats vom 20.10.1992 - 1 Ws 185/92; OLG Düsseldorf, NSTE, Nr. 15 zu Art. 6 MRK = MDR 1989, 668 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage, Art. 6 MRK, RNr. 25; a.A. KG, NStZ 1990, 402 ; OLG Düsseldorf, StV 1991, 457; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Auflage, § 464 a RNr. 9 a.E.; vgl. auch OLG Stuttgart, StV 1986, 491).

    Allem nach ist auch kein Raum für eine in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK, § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG , §§ 140 ff StPO erfolgende gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vermittlung der Kommunikation des Beschuldigten mit seinem Wahlverteidiger (a.A. KG, NStZ 1990, 402 ; OLG Düsseldorf, StV 1991, 457).

  • OLG Zweibrücken, 24.04.2017 - 1 Ws 81/17

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Vorbereitung eines

    Demnach ist zu verlangen, dass der Antragsteller in seinem Antrag zumindest die Tatsachen substantiiert mitteilt, die hinreichende Anhaltspunkte für die Erfolgsaussicht des künftigen Wiederaufnahmeverfahrens geben, und dass er die Nachforschungen, die seiner Meinung nach neue Tatsachen oder Beweismittel zutage fördern können, bestimmt bezeichnet (OLG Karlsruhe, a. a. O.; Gössel, a. a. O., Rn. 14; OLG Düsseldorf, MDR 1991, 984 [LS]).
  • LG Ulm, 03.12.2019 - 3 Qs 58/19
    Auch muss bestimmt mitgeteilt werden, welche Nachforschungen nach Meinung des Verurteilten zu neuen Tatsachen oder Beweismitteln führen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.1991 - 1 Ws 122/91, ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.06.1991 - 3 Ws 385/91   

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https://dejure.org/1991,7189
OLG Frankfurt, 06.06.1991 - 3 Ws 385/91 (https://dejure.org/1991,7189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.06.1991 - 3 Ws 385/91 (https://dejure.org/1991,7189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juni 1991 - 3 Ws 385/91 (https://dejure.org/1991,7189)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 457
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 16.07.1996 - 3 Ws 577/96

    Strafprozeßrecht: Unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers für Gespräche

    Dennoch vertritt der Senat mit anderen Oberlandesgerichten die Auffassung, daß - jedenfalls hier - aufgrund des verfassungsmäßig garantierten Rechts auf ein rechtsstaatliches faires Strafverfahren - in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK , § 185 Abs. 1 S. 1 GVG ein Anspruch des Beschuldigten gegen das Gericht besteht, ihm für die notwendigen Gespräche mit seinem Verteidiger einen Dolmetscher unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (wie hier: OLG Frankfurt/M., StV 1991, 457; OLG Hamm, StV 1994, 475 ; KG, NStZ 1990, 402 ; OLG Stuttgart, StV 1986, 491; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 464a Rdnr. 9; a.A. OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Art. 6 MRK Rdnr. 25).

    Nur dann ist er in der Lage, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß zu nehmen (OLG Frankfurt/M., StV 1991, 457).

    Dann leuchtet es auch nicht ein, die Mittellosigkeit als generelle Voraussetzung der unentgeltlichen Beiziehung eines Dolmetschers für die verfahrensvorbereitenden Gespräche mit dem Wahlverteidiger zu fordern (OLG Frankfurt/M., StV 1991, 457; KG, NStZ 1990, 402 [404]).

  • OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99

    Beiordnung eines Dolmetschers)

    Der Senat vertritt mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart StV 1986, 491; KG NStZ 1990, 402; OLG Frankfurt StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475; OLG Celle StV 1997, 432; OLG Köln Stra FO 1999, 134) die Ansicht, dass für einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ein faires Verfahren in aller Regel nur gewährleistet ist, wenn er die Möglichkeit erhält, die notwendigen vorbereitenden Gespräche mit seinem Verteidiger zu führen, und zwar auch dann, wenn er einen Verteidiger gewählt hat.
  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98

    Auslagen des Pflichtverteidigers eines ausländischen, der deutschen Sprache nicht

    Nach Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e MRK gebietet es der Grundsatz eines fairen Verfahrens nach heute wohl herrschender Meinung, einem der deutschen Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten nicht nur zur Hauptverhandlung, sondern auch (schon) zu Gesprächen mit seinem Verteidiger, die der Vorbereitung der Hauptverhandlung dienen, einen Dolmetscher zu Verfügung zu stellen (vgl. u.a. KG NStZ 1990, 402; OLG Frankfurt StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475; OLG Celle StraFo 1997, 247; OLG Köln StraFo 1999, 69 ff.; Sommer StraFo 1995, 45 ff; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 1003; Münchhalffen StraFo 1999, 71 in der Anm. zu OLG Köln, a.a.O.; Strate AnwBl. 1980, 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 30.04.1997 - 3 Ws 138/97
    Diese Auffassung entspricht der heute herrschenden Meinung (vgl. etwa KG NStZ 1990, 402 ; OLG Frankfurt/M., StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475 ; Schimansky in KK- StPO , 3. Aufl., § 464 a Rdnr. 4 a, jeweils m.w.N.) und auch der Übung der hiesigen Senate (etwa Beschluß des damaligen hiesigen 4. Strafsenats vom 11.01.1993 - 2 StE 4/92 -).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    a) Das OLG Frankfurt/M. (StV 1991, 457) gewährt dem Beschuldigten, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 3.lit. e MRK, § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG einen Anspruch gegen das Gericht, ihm für die notwendigen Gespräche mit seinem Verteidiger einen Dolmetscher unabhängig davon zur Verfügung zu stellen, ob es sich um einen Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger handelt.
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   LG Aachen, 20.04.1990 - 61 Qs 27/90   

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https://dejure.org/1990,14830
LG Aachen, 20.04.1990 - 61 Qs 27/90 (https://dejure.org/1990,14830)
LG Aachen, Entscheidung vom 20.04.1990 - 61 Qs 27/90 (https://dejure.org/1990,14830)
LG Aachen, Entscheidung vom 20. April 1990 - 61 Qs 27/90 (https://dejure.org/1990,14830)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 457
  • StV 1991, 527
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